Ein dunkler Fleck hinter dem Schrank, ein modriger Geruch oder abblätternde Tapete an der Außenwand: Solche Anzeichen verunsichern viele Mieter und Eigentümer. Eine kleine Stelle lässt sich oft selbst beseitigen, wenn man die Feuchtequelle kennt und abstellt. Solange diese Quelle bleibt, kommt der Schimmel jedoch immer wieder.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen ruhig und sachlich, woran Sie die Ursache erkennen, welche ersten Schritte sinnvoll sind und ab wann ein Befall ein Fall für den Vermieter oder einen Sachverständigen wird.
Die vier häufigsten Ursachen für Schimmel in der Wohnung
Schimmel braucht zum Wachsen Nährstoffe, eine passende Temperatur und vor allem Feuchtigkeit. Nährstoffe und Wärme sind in jeder Wohnung vorhanden, der entscheidende Faktor ist also die Feuchtigkeit. Diese kann aus sehr unterschiedlichen Quellen stammen, und genau hier entscheidet sich, wer für die Beseitigung verantwortlich ist.
Häufig liegt nicht nur eine einzelne Ursache vor, sondern eine Kombination. Eine Wärmebrücke wird zum Beispiel erst dann zum Problem, wenn gleichzeitig wenig gelüftet wird. Deshalb lohnt es sich, die Quellen einzeln zu prüfen.
- Nutzungsbedingte Feuchte: Kochen, Duschen, Wäschetrocknen und Atmen geben pro Tag mehrere Liter Wasser an die Raumluft ab. Wird diese Feuchte nicht regelmäßig durch Lüften abgeführt, schlägt sie sich an kühlen Stellen nieder.
- Wärmebrücken (Baumangel): An Stellen mit schlechter Dämmung, etwa Fensterlaibungen, Raumecken zur Außenwand oder Rollladenkästen, ist die Oberfläche deutlich kälter als die übrige Wand. Dort kondensiert Feuchtigkeit, auch bei normalem Wohnverhalten.
- Wasserschaden: Ein undichtes Dach, ein Rohrbruch, eine defekte Silikonfuge in Bad oder Küche oder Feuchtigkeit von außen bringen punktuell sehr viel Wasser ein. Schimmel zeigt sich hier oft erst, wenn die durchnässte Stelle größer wird.
- Aufsteigende oder seitlich eindringende Feuchte: Besonders in Altbauten und Kellerräumen kann Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk hochziehen, wenn die Abdichtung fehlt oder beschädigt ist.
So finden Sie die Ursache des Schimmels heraus
Bevor Sie Geld in eine Sanierung stecken, sollten Sie die Feuchtigkeitsquelle eingrenzen. Schon mit einfachen Beobachtungen kommen Sie oft ein gutes Stück weiter. Die Lage und das Muster des Befalls verraten viel über die Herkunft des Wassers.
Achten Sie darauf, wo genau der Schimmel sitzt und wann er auftritt. Schimmel in kalten Raumecken an der Außenwand deutet eher auf eine Wärmebrücke oder zu wenig Lüften hin. Ein klar umgrenzter, von innen nach außen wachsender Fleck spricht eher für einen Wasserschaden. Ein modriger Geruch im Keller ohne sichtbaren Fleck kann auf Feuchte hinter Möbeln oder im Mauerwerk hinweisen.
- Hygrometer aufstellen: Ein Messgerät zeigt die relative Luftfeuchte. Dauerhaft über etwa 60 Prozent ist ein Warnsignal. So erkennen Sie auch, ob das Problem nach dem Lüften zurückgeht.
- Lüftungsverhalten prüfen: Lüften Sie mehrmals täglich für einige Minuten quer durch (Stoßlüften), statt das Fenster dauerhaft auf Kipp zu stellen? Kipplüften kühlt die Wand aus, ohne die Feuchte ausreichend abzuführen.
- Möbel von der Wand rücken: Steht ein Schrank dicht an einer kalten Außenwand, kann dahinter Schimmel entstehen, weil keine warme Luft zirkuliert.
- Sichtbare Wasserquellen ausschließen: Fugen, Anschlüsse an Dusche und Wanne, Fensterdichtungen und Heizungsrohre auf Undichtigkeiten kontrollieren.
- Den Fleck dokumentieren: Fotografieren Sie den Befall mit Datum. Das hilft später, eine Veränderung zu beurteilen, und ist bei Streit mit dem Vermieter nützlich.
Erste Schritte: Was Sie sofort tun können (und was nicht)
Bei einem kleinen, frisch entdeckten Befall können Sie selbst aktiv werden. Als grobe Orientierung gilt: Eine Fläche bis etwa einen halben Quadratmeter auf festen, glatten Oberflächen lässt sich häufig in Eigenregie behandeln. Größere oder immer wiederkehrende Schäden sowie Schimmel in Materialien wie Tapete, Putz oder Dämmung gehören in fachkundige Hände.
Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst die Feuchtigkeitsquelle abstellen, dann reinigen. Wer nur den sichtbaren Belag entfernt, ohne die Ursache zu beheben, hat das Problem in wenigen Wochen erneut.
Beim Umgang mit Schimmel ist Vorsicht angebracht. Das Umweltbundesamt empfiehlt, bei Arbeiten an Schimmel Hautkontakt und das Einatmen von Sporen zu vermeiden. Schimmel in Innenräumen kann gesundheitliche Beschwerden begünstigen, besonders bei Menschen mit Atemwegserkrankungen, Allergien oder geschwächtem Immunsystem. Heilversprechen sind hier fehl am Platz, im Zweifel sollten Sie ärztlichen Rat einholen.
- Beim Reinigen Handschuhe und eine FFP2- oder FFP3-Maske tragen und gut lüften.
- Kleine Stellen auf glatten Oberflächen lassen sich mit hochprozentigem Alkohol (etwa 70 bis 80 Prozent Ethanol) abtupfen. Details dazu im Ratgeber zum Schimmel entfernen.
- Befallene, saugfähige Materialien wie Tapete, Silikon oder poröse Dichtungen eher austauschen als nur abwischen.
- Auf keinen Fall trockenen Schimmel abbürsten oder abschleifen, das wirbelt Sporen auf.
- Eine reine Übermalung mit Farbe ist keine dauerhafte Lösung, der Schimmel wächst darunter weiter.
Schimmel zur Miete: Wann der Vermieter zuständig ist
Bei Schimmel in der Mietwohnung stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung. Grob lassen sich zwei Lager unterscheiden: Liegt ein Baumangel vor, etwa eine Wärmebrücke, eine fehlende Dämmung oder ein Wasserschaden, ist in der Regel der Vermieter in der Pflicht. Ist der Schimmel klar auf falsches Lüften und Heizen zurückzuführen, kann die Verantwortung beim Mieter liegen. In der Praxis ist die Zuordnung oft strittig, weil beide Faktoren zusammenwirken.
Melden Sie einen Befall dem Vermieter immer schriftlich und mit Foto, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Reagiert der Vermieter nicht, kommt unter Umständen eine Mietminderung in Betracht. Wie hoch diese ausfallen kann, hängt vom Einzelfall ab.
Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei konkretem Streit, vor einer Mietminderung oder bei einer Kündigungsdrohung sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein wenden. Mehr dazu im Ratgeber zur Schimmel-Mietminderung.
- Befall sofort schriftlich melden, mit Fotos und Datum.
- Ein Gutachten nach DIN-Normen kann klären, ob die Ursache baulich oder nutzungsbedingt ist.
- Eine Mietminderung erst nach Beratung und Dokumentation umsetzen, nicht vorschnell.
- Bei Schimmel kurz nach Einzug an die Beweislage denken, ein Übergabeprotokoll hilft.
Wann lohnt sich ein Sachverständiger?
Solange unklar ist, woher die Feuchtigkeit kommt, drehen sich Diskussionen mit Vermieter oder Versicherung oft im Kreis. Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger misst statt zu raten: Mit Feuchtemessung, Aw-Wert-Bestimmung und Thermografie lässt sich nachweisen, ob hinter dem Befall eine Wärmebrücke, ein Wasserschaden oder das Nutzungsverhalten steckt. Das Gutachten erfolgt nach DIN-Normen, ordnet den Befund nach den Kategorien des Umweltbundesamtes ein und ist im Streitfall gerichtsverwertbar. Der Grundsatz lautet, erst die Ursache zu klären und dann gezielt zu handeln, denn das verhindert teure Fehlmaßnahmen und wiederkehrenden Befall. Wenn der Befall größer ist, immer wiederkehrt oder die Schuldfrage offen ist, schafft eine Feuchtigkeitsanalyse Klarheit, bevor Sie in eine Sanierung investieren. Ein Schimmelpilzgutachten beginnt bei 350 Euro, das erste Telefonat zur Klärung Ihrer Lage ist kostenlos.
Feuchtigkeitsanalyse